- Kleptomanie
- pathologisches Stehlen; Diebstahlsleidenschaft; triebhaftes Stehlen; Monomanie des Diebstahls; Stehlsucht; neurotisches Stehlen; Diebstähle ohne wesentliche Bereicherungstendenz; zwanghaftes Stehlen; Stehltrieb; Stehlen ohne Bereicherungstendenz; psychopathischer Stehltrieb; süchtiges Stehlen
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Klep|to|ma|nie 〈f. 19; unz.〉 krankhafter Trieb zum Stehlen [<grch. kleptein „stehlen“ + mania „Raserei, Wahnsinn“]* * *
zwanghafter Trieb zum Stehlen.* * *
Kleptomanie[zu griechisch kléptein »stehlen«] die, -, auf einer impulsgesteuerten Störung beruhende Unfähigkeit, dem Drang zum Stehlen (Stehlsucht) zu widerstehen. In der forensischen Psychologie und in der Kriminologie wird Kleptomanie teilweise als triebhaftes Stehlen oder als Stehlen ohne Zueignungsabsicht mit dem Schwerpunkt auf dem Stehlakt (als der Befreiung aus einem Unruhe- und Spannungszustand) in einer bestimmten Situation verstanden. Triebhaftes Stehlen wird auch beobachtet im Zusammenhang mit Reifungsstörungen Jugendlicher, neurotische Fehlhaltungen bei Entwicklungsstörungen u. a., gehirnorganischen Erkrankungen und biologischen Krisenzeiten wie Schwangerschaft und Klimakterium. Soweit Kleptomanie Krankheitswert besitzt und das Unrechtsbewusstsein trübt, kann sie strafmildernd berücksichtigt werden (§ 21 StGB).J. Glatzel: Zur psychiatr. Begutachtung von Ladendieben, in: Strafverteidiger, Jg. 2 (1982);Dissozialität, hg. v. T. R. Payk (1992).* * *
Klep|to|ma|nie, die <o. Pl.> [zu griech. kléptein = stehlen u. ↑Manie] (Psych.): zwanghafter Trieb zum Stehlen.
Universal-Lexikon. 2012.